Quellen und Informationen über das Projekt

“Das Energiewende-Update” ist Teil des crossmedialen Projekts des MDR für die ARD.
Hinter dem Abgrund - Leben in der Lausitz

Team

TextAnn-Marie Amthor
RechercheMartin Kopplin
EntwicklungJohannes Merz
WebdesignMichell Möhring
ProduktionsleitungLucie Fahnert
ProjektleitungMichael Schönherr
ProduzentOlaf Jacobs
Redaktionelle MitarbeitConrad Weigert
Redaktion (MDR)Martin Hoffmann, Silke Heinz
FachberatungProf. Dr. Oliver Holtemöller,
PD Dr. Mirko Titze,
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)
FachberatungProf. Dr. Paul Lehmann
Jaey Vallapurackal
Jan-Niklas Meier

Ein Gemeinschaftsprojekt der Hoferichter & Jacobs GmbH

Logo Hoferichter Jacobs GmBH

und des Mitteldeutschen Rundfunks

Hauptredaktion Information&Innovation in Zusammenarbeit mit MDR Landesfunkhaus Sachsen und MDR Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt

Gefördert durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH.

Methodik

Milliarden für Gemeinden

Die zugrunde liegenden Daten zu Windkraft- und PV-Freiflächenanlagen stammen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Berechnungen zur möglichen kommunalen Beteiligung (§6 EEG) wurden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Leipzig am Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement durchgeführt.

Für Windkraftanlagen wurde der im Gesetz festgelegte Radius von 2,5 Kilometern rund um die Turmmitte berücksichtigt. Auf dieser Fläche können Gemeinden potenziell beteiligt werden. Die Berechnungsgrundlage war die tatsächliche Stromerzeugung des Vorjahres an jedem Standort. Zusätzlich wurde eine typische, geografisch abhängige Verteilung des Windertrags angenommen. Diese Werte wurden auch für das Jahr 2025 fortgeschrieben und mit dem gesetzlich festgelegten Beteiligungssatz von 0,2 Cent pro Kilowattstunde verrechnet.

Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gilt keine Abstandsregelung. Die potenzielle Beteiligung erhält ausschließlich die Gemeinde, auf deren Gebiet die Anlage steht. Zur Abschätzung des Ertrags wurde die Nettonennleistung jeder Anlage mit pauschal 1.000 Sonnenstunden im Jahr verrechnet. Auch dieses Ergebnis wurde mit dem gesetzlich vorgesehenen Beteiligungssatz von 0,2 Cent pro Kilowattstunde kalkuliert.

Da Wind- und Sonnenverhältnisse naturgemäß schwanken und die kommunale Beteiligung nicht überall verpflichtend ist bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt wird, handelt es sich bei den Angaben um eine vorsichtige Schätzung des möglichen Potenzials.

Milliarden für Betreiber

Die Höhe der staatlichen Zahlungen an Betreiber von Wind- und Solaranlagen basiert auf der offiziellen Prognose zum EEG-Finanzierungsbedarf 2025 der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

Die Betreiberfirmen selbst, ebenso wie die Standorte der Anlagen, stammen ebenfalls aus dem Marktstammdatenregister. So ließ sich ermitteln, wo die Firmen ihren Sitz haben und welche Anteile im jeweiligen Bundesland betrieben werden.

Milliarden für die Kohlereviere

Das Lausitzer Revier, das Rheinische Revier und das Mitteldeutsche Revier wurden nach den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen definiert und setzen sich jeweils aus folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten zusammen:

Lausitzer Revier: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus, Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz.

Rheinisches Revier: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach.

Mitteldeutsches Revier: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Alle Angaben auf Revierebene wurden aus Werten auf Kreisebene berechnet.

Geld

Die Summen des bisher verplanten und des noch nicht verplanten Geldes basieren auf Angaben des IWH zum Stichtag 30.06.2024. Unsere eigenen Berechnungen nahmen diese Zahlen zum Ausgangspunkt, um eine Rate zu berechnen, mit der das bisher unverplante Geld noch bis zum Ende des Förderzeitraums am 31.12.2038 durchschnittlich ausgegeben würde, wenn dies über den gesamten Zeitraum gleichmäßig geschähe.

De facto findet die Mittelverplanung allerdings unregelmäßig statt. Die Berechnung pro Steuerzahler basiert auf der Statistik der Lohn- und Einkommenssteuerzahler des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Diskrepanz zwischen den insgesamt verplanten Mitteln und den verplanten Mitteln auf Revierebene ergibt sich aus zweierlei Gründen. Zum einen erhalten auch Landkreise und kreisfreie Städte außerhalb der Reviere Mittel, zum anderen können nicht alle verplanten Mittel eindeutig Kreisen oder kreisfreien Städten zugeordnet werden.

Energie

Die Angaben basieren auf den Energy-Charts des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE.

Die Abhängigkeit der Stromversorgung von Braunkohlekraftwerken in den Revieren berechnet sich aus den aktuell verfügbaren Wochenenergien der Stromerzeugung aus Braunkohle in den Revieren (Blockscharfe Erzeugung (EEX)) und der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland im gleichen Zeitraum.

Folgende Kraftwerke werden berücksichtigt:

Lausitzer Revier: Boxberg, Schwarze Pumpe, Jänschwalde
Rheinisches Revier: Niederaußem, Weisweiler, Neurath
Mitteldeutsches Revier: Schkopau, Lippendorf

Klima

Der CO₂-Ausstoß berechnet sich aus den im Teil Energie ermittelten Daten und den spezifischen CO₂-Emissionen in kg pro kWhₑ je Kraftwerk, basierend auf den letzten verfügbaren Angaben der Energy Charts von FraunhoferISE sowie Medienquellen.

Die Kraftwerksliste entspricht derjenigen unter Energie. Es wurden nur die direkten CO₂-Emissionen aus der Verbrennung berücksichtigt, nicht aber Wärmeauskopplung der Kraftwerke oder weitere Emissionen (Vorkette, Kohleabbau, andere Treibhausgase, etc.).

Der Vergleich zu Flugreisen wurde auf Grundlage des CO₂-Rechners des Umweltbundesamtes (Strecke LEJ – PMI, einfache Strecke, Economy/Charter) durchgeführt.

Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenquote der Reviere wurde auf Grundlage der Bezugsgrößen auf Kreisebene und den monatlich erscheinenden Arbeitslosenzahlen bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen auf Kreisebene berechnet. Der Abstand der Arbeitslosenquote auf Revierebene zur Arbeitslosenquote Deutschlands wird in Prozentpunkten ausgewiesen.

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt der Reviere wurde auf Grundlage der Statistik: Einwohnerinnen und Einwohner auf Kreisebene und der Statistik: Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je Einwohnerin bzw. Einwohner auf Kreisebene berechnet.

Der Abstand des Bruttoinlandsprodukts auf Revierebene zum Bruttoinlandsprodukt Deutschlands wird in Euro ausgewiesen.

Bevölkerungsentwicklung

Die Bevölkerungsdaten sind Fortschreibungszahlen zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres auf Kreisebene, basierend auf dem Zensus 2022 bzw. dem Zensus 2011.

Quellen

Literatur und Presse:

Daten: